
ASKÖ Schwimmclub Steyr
Richterstraße 28
4060 Leonding
Tel.: +43 660 - 8256034
E-Mail: office@sc-steyr.at

STORNOBEDINGUNGEN

Allgemeine Teilnahme- & Stornobedingungen für Schwimmkurse
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Teilnahme- und Stornobedingungen gelten für sämtliche Schwimmkurse des ASKÖ Schwimmclub Steyr (im Folgenden „Verein“).
(2) Mit der Anmeldung zu einem Schwimmkurs erkennt der gesetzliche Vertreter des Teilnehmers diese Teilnahme- und Stornobedingungen als verbindlich an.
(3) Personenbezogene Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Teilnahme- und Stornobedingungen auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet.
§ 2 Anmeldung und Vertragsabschluss
(1) Die Anmeldung zu einem Schwimmkurs erfolgt über das vom Verein vorgesehene Anmeldeverfahren.
(2) Der Vertrag über die Kursteilnahme kommt mit der Anmeldebestätigung durch den Verein zustande.
(3) Die Anmeldung ist ab Vertragsabschluss verbindlich.
§ 3 Kursgebühr
(1) Die jeweils gültige Kursgebühr ergibt sich aus der aktuellen Kursausschreibung.
(2) Die Kursgebühr ist innerhalb der in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung angegebenen Frist zu bezahlen.
§ 4 Rücktritt vor Kursbeginn
(1) Ein Rücktritt von der Anmeldung hat per E-Mail an … zu erfolgen.
(2) Für die Einhaltung der nachstehenden Fristen ist das Einlangen der Rücktrittserklärung beim Verein maßgeblich. Als Kursbeginn gilt der in der jeweiligen Kursausschreibung bekannt gegebene Termin der ersten Kurseinheit.
(3) Im Falle eines Rücktritts wird die bereits entrichtete Kursgebühr wie folgt rückerstattet:
• Bis spätestens 30 Kalendertage vor Kursbeginn: 100% der Kursgebühr;
• Ab dem 29. Bis einschließlich 14. Kalendertag vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr;
• Weniger als 14 Kalendertage vor Kursbeginn: keine Rückerstattung der Kursgebühr.
(4) Eine allfällige Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen ab Einlangen der Rücktrittserklärung durch Erteilung des Überweisungsauftrages auf das bekannt gegebene Konto.
§ 5 Versäumte Kurseinheiten
(1) Kann ein Teilnehmer einzelne Kurseinheiten aus Gründen, die nicht vom Verein vertreten sind (z.B. Krankheit, Urlaub oder sonstige persönliche Verhinderung), nicht besuchen, besteht kein Anspruch auf Nachholung der versäumten Kurseinheit oder auf Rückerstattung der anteiligen Kursgebühr.
(2) Muss eine Kurseinheit aus Gründen entfallen, die der Verein zu vertreten hat, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich, wird die auf die entfallene Kurseinheit entfallende Kursgebühr rückerstattet.
(3) Eine allfällige Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen ab Feststehen des Rückerstattungsanspruchs durch Erteilung des Überweisungsauftrags auf das bekannt gegebene Konto.
§ 6 Teilnahme & Ausschluß vom Kurs
(1) Den Anweisungen der Kursleiter ist während der gesamten Kursdauer Folge zu leisten.
(2) Der Verein ist berechtigt, einen Teilnehmer aus wichtigem Grund vom weiteren Kursbesuch auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
• durch das Verhalten des Teilnehmers die Sicherheit der eigenen Person oder anderen Kursteilnehmern gefährdet wird,
• Anweisungen der Kursleiter wiederholt nicht befolgt werden oder
• der ordnungsgemäße Ablauf des Schwimmkurses erheblich beeinträchtigt wird.
(3) Im Falle eines Ausschlusses aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
§ 7 Absage oder Änderung durch den Verein
(1) Der Verein behält sich vor, Schwimmkurse aus wichtigen Gründen (insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall von Kursleitern oder aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse) abzusagen oder zu verschieben.
(2) Bereits entrichtete Kursgebühren werden in diesem Fall innerhalb von 14 Kalendertagen ab Bekanntgabe der Kursabsage durch Erteilung des Überweisungsauftrages auf das bekannt gegebene Konto vollständig rückerstattet, sofern kein gleichwertiger Ersatzkurs angeboten oder vom Teilnehmer wahrgenommen wird.
§ 8 Aufsichtspflicht
(1) Die Aufsicht über die Kursteilnehmer erfolgt durch die vom Verein eingesetzten Kursleiter.
(2) Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kursteilnehmers durch einen Kursleiter zu Beginn der jeweiligen Kurseinheit und endet mit der Übergabe des Kursteilnehmers an den gesetzlichen Vertreter oder an eine von diesem bevollmächtigte Person nach Beendigung der Kurseinheit.
(3) Außerhalb der Kurszeiten sowie außerhalb des unmittelbaren Kursbetriebes besteht keine Aufsichtspflicht des Vereins.
(4) Der gesetzliche Vertreter oder eine von diesem bevollmächtigte Person hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kursteilnehmer rechtzeitig zum Kurs erscheint und nach Kursende unverzüglich übernommen wird.
§ 9 Haftung
(1) Der Verein haftet für Schäden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung des Vereins zu entnehmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahme- und Stornobedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.
